Als Ihr Notar werde ich Sie unparteiisch auf allen Gebieten betreuen und beraten, auf denen die Beurkundung des Vertrags bzw. des Rechtsgeschäfts durch den Notar vorgeschrieben oder zweckmäßig ist. Hierzu zählen u. a.

  • Beurkundung von Kaufverträgen über bestehende Grundstücke oder Eigentumswohnungen,
  • Bauträgerverträge (Kaufverträge über noch herzustellende bzw. zu sanierende Eigentumswohnungen oder Häuser)
  • die Bestellung von Grundschulden und Hypotheken,
  • die Aufteilung eines bestehenden oder noch zu errichtenden Gebäudes in Wohnungs- bzw. Teileigentum nach WEG
  • Schenkungen und Übergabeverträge mit dem Ziel der Übertragung von Vermögen(steilen) zu Lebzeiten
  • Testamente und Erbverträge
  • Anträge an das Nachlassgericht (z. B. auf Erteilung eines Erbscheins)
  • Verträge zur Auseinandersetzung eines Nachlasses
  • Gestaltung von Gesellschafts- und Unternehmensverträgen, einschließlich Unternehmensumwandlungen
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionsanträge
  • Vorsorgevollmachten
  • Eintragungsanträge an das Grundbuchamt, Handels- und Vereinsregister
  • die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften von Originaldokumenten

Als Notar darf ich Sie aber nicht in laufenden Rechtsstreitigkeiten beraten oder vertreten. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwälte. Wenn Sie dagegen im Vorfeld eines Rechtsstreits Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung eines Rechtsproblems auf einem der o. g. Rechtsgebiete benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.

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